StartseiteBürgerserviceLandkreis &
VerwaltungGesundheit &
SozialesWirtschaft &
Ländlicher RaumTourismus &
KulturregionKreistag
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
Gebühr:
ab 11,70 EUR
zzgl. Gebühr für Umtausch in EU-Papiere
Hinweis:
Durch eine Außerbetriebsetzung verlieren Sie Ihre Kennzeichenkombination. Dies können Sie vermeiden durch eine gleichzeitige, fahrzeugbezogene und befristete Kennzeichenreservierung. (§ 14 Abs. 1 Satz 3 FZV)
Das bisherige Kennzeichen kann auf Antrag für 9 Monate für eine evtl. Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs auf ihren Namen reserviert werden.
Die Gebühr beträgt 2,60 Euro.