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Wiederinbetriebnahme auf den gleichen Halter


Zuständige Behörde / Person:
Kfz.-Zulassungsbehörde
Badstraße 20
77652 Offenburg
Telefon:
0781 805-1225

Telefax:
0781 805-9508

E-Mail:




Sie möchten ein Fahrzeug wieder auf den gleichen Halter zulassen

Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (bei Nicht-EU-Mitbürgern zusätzlich die Aufenthaltserlaubnis)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) 
  • Zulasssungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung
  • Kennzeichenschild/er
  • Vollmacht (wenn sie jemanden beauftragen)
  • Lastschrifteinzug fürs Finanzamt


Gebühr:

ab 11,70 EUR
zzgl. Gebühr für Umtausch in EU-Papiere

Hinweis:
Durch eine Außerbetriebsetzung verlieren Sie Ihre Kennzeichenkombination. Dies können Sie vermeiden durch eine gleichzeitige, fahrzeugbezogene und befristete Kennzeichenreservierung. (§ 14 Abs. 1 Satz 3 FZV)

Das bisherige Kennzeichen kann auf Antrag für 9 Monate für eine evtl. Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs auf ihren Namen reserviert werden.
Die Gebühr beträgt 2,60 Euro.

 


Verfügbare Formulare:


  • Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer Einzug fürs Finanzamt - [PDF: 49 KB]


  • Fahrzeugzulassung durch Dritte-Vollmacht mit Lastschrifteinzug für Finanzamt - [PDF: 673 KB]


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